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23. Februar bis 18. März 2012
Es lebe die Freiheit
Jugendliche gegen den Nationalsozialismus
Eine Ausstellung des Studienkreises Deutscher Widerstand 1933-1945
im StadtMuseum Bonn, Franziskanerstraße 9
Öffnungszeiten:
Mi 9.30-14 h, Do - Sa 13-18 h, So 11.30-17 h
Veranstalter in Bonn:
DGB Kreisverband Bonn/Rhein-Sieg
Gedenkstätte für die Opfer des Nationalsozialismus in Bonn
StadtMuseum Bonn
Führungen durch die Ausstellung:
Sonntag, den 26. Februar 2012, 15 Uhr
mit Dr. Horst-Pierre Bothien
Sonntag, den 18. März 2012, 15 Uhr
mit Astrid Mehmel, Leiterin der Bonner Gedenkstätte
Zu den Öffnungszeiten können Mittwochs bis Freitags Gruppenführungen angemeldet werden -Tel. 695240
Begleitveranstaltung im StadtMuseum Bonn:
Freitag, 2. März 2012, 19.30 Uhr
„Briefe der Geschwister Scholl“ gelesen von Michael Klevenhaus
Die „Weiße Rose“ und die „Rote Kapelle“ sind Bezeichnungen
für illegale Gruppen, in denen junge Leute aktiv
gegen das NS-Regime arbeiteten. Sie werden hier
stellvertretend genannt für andere Jugendgruppen und
„Einzelkämpfer“, die sich dem totalen Erziehungsanspruch
des Nationalsozialismus entziehen wollten und
mutig widerstanden: Erinnert wird an den Zeugen Jehovas
Gerhard Liebold, an die Gewerkschafterin Gertrud
Liebig, an den Kommunisten Bruno Tesch, den Sozialdemokraten
Heinz Gärtner und andere.
Die Ausstellung des Studienkreises Deutscher Widerstand
stellt exemplarisch Wege von oppositionellen und
widerständigen Jugendlichen im „Dritten Reich“ dar und
dokumentiert das Spektrum der Motive dieser jungen
Leute: dem Drill der Hitler-Jugend zu entfliehen, die NSPropaganda
zu entlarven, sich dem Kriegsdienst zu entziehen,
über politische Alternativen zu diskutieren.
„Es lebe die Freiheit!“ rief Hans Scholl kurz bevor er
1943 in München hingerichtet wurde.
Vor allem Großstädte – wie Berlin, Hamburg, Köln
oder München – waren Schauplätze jugendoppositionellen
Handelns. Aber auch im katholisch-bürgerlichen
geprägten Bonn wehrten sich junge Menschen:
Stellvertretend wird auf Michael Jovy hingewiesen, der
mit anderen wegen „illegaler bündischer Betätigung“ und
„Vorbereitung zum Hochverrat“ 1941 vom Volksgerichtshof
in Berlin verurteilt wurde.
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