Bundesstadt Bonn

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Die Oberbürgermeisterin

BE

 

Dez. I

Beschlussvorlage

 

X

öffentlich

 

nicht öffentlich

 

Drucksachen-Nr.

 

 

 

0513540

 

Externes Dokument

 

 

 

Betreff

Internationales Kongresszentrum Bundeshaus Bonn (IKBB)

 

Finanzielle Auswirkungen

Stellenplanmäßige Auswirkungen

x

Ja, sh. Begründung

 

Nein

 

Ja, sh. Begründung

X

Nein

 

Verwaltungsinterne Abstimmung

Datum

Unterschrift

Federführung: Dez. I

28.11.05

gez.Hübner

Dez. II

29.11.05

gez.Prof.Sander

Dez. VI

29.11.05

gez.Trommer

VR 01

29.11.05

gez.Hohn-Berghorn

Amt 23

29.11.05

gez.Krämer

Amt 30

29.11.05

gez.Müller

Genehmigung/Freigabe durch OB / Amt 02

29.11.2005

gez. Dieckmann

 

*  Zuständigkeiten

  1 = Beschluss

  2 = Empf. an Rat

  3 = Empf. an HA

  4 = Empf. an BV

 

  5 = Anreg. an Rat

  6 = Anreg. an HA

  7 = Anreg. an FachA

  8 = Anreg. an OB

 

  9 = Anhörung

10 = Stellungnahme

 

 

Beratungsfolge

Sitzung

Ergebnis

Z. *

Ausschuss für Internationale Beziehungen und Lokale Agenda

08.12.2005

einstimmig bei einer Enthaltung

2

Ausschuss für Wirtschaft, Wissenschaft und Technologie

08.12.2005

E bei Enthaltung BBB

2

Hauptausschuss

08.12.2005

E

2

Rat

14.12.2005

mit Mehrheit bei 1 Gegenstimme

1

Beschlussvorschlag

Der Rat ermächtigt die Oberbürgermeisterin mit UNCC/SMI Hyundai einen Projektvertrag abzuschließen, in dem folgende Eckpunkte enthalten sind:

 

1.    UNCC/SMI Hyundai verpflichtet sich, die Neubaumaßnahmen zur Erweiterung des IKBB ordnungsgemäß zu planen, zu errichten und zu finanzieren und zusammen mit den Bestandsgebäuden IKBB einheitlich zu betreiben, ohne daß hierfür die Stadt einen dauerhaften Zuschuß zahlen muss.

2.    UNCC/SMI Hyundai ist verpflichtet, das Bauvorhaben so zu planen und zu errichten, dass das Raumbedarfsprogramm gemäß dem Auslobungstext zum durchgeführten Wettbewerb vom Juni 2004 als Mindestanforderung und der Entwurf des 1. Preisträgers des Architektenwettbewerbs unter vertraglicher Einbindung des Büros yes architecture realisiert werden Insbesondere sind ein Kongresszentrum, ein Hotel mit 4*+ bzw. 5*-Standard, ein Parkhaus und Nahversorgungseinrichtungen zu planen und zu errichten. Die vorliegende Baubeschreibung von SMI Hyundai wird Bestandteil des Vertrages.

3.    UNCC/SMI Hyundai verpflichtet sich, bei der Neubaumaßnahme in noch mit der Stadt zu vereinbarenden Weise eine würdige Erin-nerung an die historische Bedeutung der Villa Dahm (Parlamentarische Gesellschaft) zu schaffen.

4.    Da die Baugrundstücke im Bereich des Bodendenkmals ”Römischer Vicus” liegt, verpflichtet sich UNCC/SMI Hyundai, vor Baubeginn archäologische Grabungen durch das Rheinische Amt für Bodendenkmalpflege durchführen zu lassen.

5.    SMI Hyundai verpflichtet sich, bei der Versorgung des Gebäudekomplexes unter Berücksichtigung eines energieoptimierten Einsatzes von Ressourcen das Projekt unter dem Aspekt der Nachhaltigkeit mit Modellcharakter zu entwickeln und zu realisieren.

 

6.    UNCC/SMI Hyundai pachtet für 30 Jahre die Bestandsgebäude und den Parkplatz Charles-de-Gaulle-Str. und übernimmt ab 01.01.2007 den Betrieb in den Bestandsgebäuden des IKBB.

7.    UNCC/SMI Hyundai übernimmt während der Dauer der gesamten Vertragslaufzeit (30 Jahre) die einheitlichen Bewirtschaftungs- und Serviceleistungen für das gesamte IKBB und aller sonstigen auf der Erweiterungsfläche zum IKBB entstehenden Aufbauten und Einrichtungen.

8.    Bei der Durchführung der Betriebsleistung hat UNCC/SMI Hyundai die Würde und die historische Bedeutung sowie den Denkmalschutz des Pachtobjektes zu achten.

9.    Beim Betrieb des Kongresszentrums werden auch die Anforderungen, die die UN oder ihre Organisationen an die Durchführung von internationalen Kongressen und Veranstaltungen stellen von UNCC erfüllt. Insofern bildet das Raumprogramm für Nutzungen der Vereinten Nationen in der Gestalt, die es im Entwurf des 1. Preisträgers im Architektenwettbewerb erhalten hat, einen wesentlichen Bestandteil des Vertrages.

10.      Die Organisationen der Vereinten Nationen haben das Recht, das Kongresszentrum jederzeit für Veranstaltungen zu buchen, und sie erhalten immer einen Vorrang, wenn die Buchung mindestens 24 Monate im Voraus erfolgt. Bis zu 12 Monaten vor diesem reservierten Termin können die UN von der Buchung zurücktreten ohne dass hierfür eine Entschädigung gezahlt werden muss.

 

Begründung

Aufgrund der Vereinbarung zwischen der Bundesrepublik Deutschland, dem Land Nordrhein-Westfalen und der Stadt Bonn vom 27.02.2002 hat die Stadt Bonn ab dem 01.10.2002 die Trägerschaft für das Internationale Kongresszentrum Bundeshaus Bonn (IKBB) und damit die verantwortliche Führung aller Geschäfte im eigenen Namen und zum Ausbau und Betrieb des IKBB durch einen privaten Investor/Betreiber übernommen.

 

Der Rat der Stadt Bonn hat in seiner Sitzung am 26.02.2002 (DS-Nr. 0210456) einstimmig die Verwaltung beauftragt, auf der Grundlage der o. g. Vereinbarung alle erforderlichen Maßnahmen zur Realisierung des geplanten Internationalen Kongresszentrums Bundeshaus Bonn umzusetzen. Eine europaweite Ausschreibung für den Bau und dauerhaften Betrieb des Internationalen Kongresszentrums Bundeshaus Bonn wurde in 2002 durchgeführt und mit Beschluss des Rates vom 08.05.2003 aufgehoben, da kein Angebot vorlegen hat, das für die Stadt wirtschaftlich tragbar war.

 

Die Verwaltung wurde sodann beauftragt, mit Interessenten Verhandlungen zu führen und abzuklären, ob und welche Finanzierungsmodelle und Lösungsmöglichkeiten gesehen werden, damit das im Staatsvertrag vom 27.02.2002 zwischen Bund, Land Nordrhein-Westfalen und Stadt Bonn vereinbarte Ziel, die Errichtung und dauerhafte wirtschaftliche Betreibung eines internationalen Kongresszentrums in Bonn realisiert werden kann.

 

Die Verwaltung hat in der Zeit von März 2002 bis Ende Juni 2005 mit verschiedenen Interessenten Gespräche und Verhandlungen geführt.

In der Zeit von Juli 04 bis Dezember 2004 wurde ein Architekturwettbewerb für die Neubaumaßnahmen zum IKBB durchgeführt, aus dem der Entwurf des Architekturbüros yes-architecture als 1. Preis hervorgegangen ist.

Dieser 1. Preis des Wettbewerbes war Grundlage für die Aufstellung des Bebauungsplanes. Der Satzungsbeschluss zum B-Plan Nr.7920-38 erfolgte in der Sitzung des Rates am 29.09.2005. Der B-Plan hat seit dem 26.10.2005 Rechtskraft.

 

Seit Juli 2005 verhandelt die Verwaltung mit dem Unternehmen SMI Hyundai.

Bei der Firma SMI Hyundai Corporation handelt es sich um eine Gemeinschaftsgesellschaft zwischen der SMI Capital & Investment LLC, USA und der Firma Hyundai Remodeling Co. LtD., Korea. Die Anteile der Hyundai Remodeling Co. LtD. werden gehalten von der Hyundai Engineering & Construction Co. und Mitgliedern des Managements dieser Gesellschaft. Bei der Hyundai Engineering & Construction Co. handelt es sich um die Gesellschaft, die der Patriarch des Hyundai-Konzerns, Herr Ju Young Chung, als erste der Hyundai-Gesellschaften im Jahre 1947 gegründet hat.

SMI Hyundai beabsichtigt, seinen Firmensitz für das Europageschäft in Bonn zu nehmen.

 

Zur Realisierung des Projektes IKBB wird SMI Hyundai die UNCC GmbH gründen. Die weiteren baulichen Planungen werden von dem firmeneigenen Planungsbüro unter der Leitung von Dipl.-Ing. Young Ho Hong und in Zusammenarbeit mit dem Architekturbüro yes-architecture (Frau Prof. Berktold und Frau Wicher) durchgeführt. Durch die vertragliche Einbindung von yes architecture wird sichergestellt, dass der prämierte Wettbewerbsentwurf im weiteren Verfahren entsprechend umgesetzt wird.

Für den Hotelbetrieb hat SMI Hyundai bereits einen Rahmenvertrag mit der Millennium&Copthorne Hotelgruppe abgeschlossen.

 

Der weitere Ausbau Bonns als VN-Stadt und internationale Kongress- und Dialogplattform in Deutschland ist eine der Hauptaufgaben für die zukünftige Entwicklung der Stadt und der Region. Das vorliegende Geschäftsmodell der Investorengruppe SMI Hyundai zum Ausbau des Internationalen Kongresszentrums Bundeshaus Bonn ergänzt diese Zielsetzung in besonderer Weise, da es sowohl die internationalen Standards bedient als auch die lokalen Themenfelder und Besonderheiten integriert. Die Investorengruppe SMI Hyundai und die Millennium-Hotelgruppe verfügen über weitreichende Kontakte in Fernost, Mittelost, Australien und U.S.A. Dieses Netzwerk von Kontakten soll wesentlich dazu beitragen, Veranstaltungen für das Internationale Kongresszentrum einzuwerben und so mit dazu beitragen, dass die prognostizierten Auslastungszahlen für das Kongresszentrum und das Hotel erreicht werden. Im Hinblick auf die Wirtschaftlichkeit des Projektes wird SMI Hyundai statt ca. 200 Zimmer, wie im Architekturwettbewerb vorgesehen, nunmehr ca. 350 Zimmer für das Hotel planen und auf die zunächst geplanten Büroflächen in dem Gebäudekomplex verzichten.

 

Die finanziellen Eckpunkte des Projektvertrages sind in der nichtöffentlichen Vorlage (DS Nr. 0513541) dargestellt.