|
JHA, BVBO, BVGO, BVBE, BVHA, HA, RAT |
|||||||||
|
Bundesstadt Bonn |
TOP |
|
|||||||
|
BE |
|
||||||||
|
|
öffentlich |
|
nicht öffentlich |
||||||
|
|
Drucksachen-Nr. |
|
|
||||||
|
|
|||||||||
|
|
Externes Dokument |
||||||||
|
|
- Spielplatzbedarfsplanung (Allgemeiner Teil) - Detailplanung (Stadtbezirk Bonn) - Detailplanung (Stadtbezirk Bad Godesberg) - Detailplanung (Stadtbezirk Beuel) |
||||||||
|
|
|||||||||
|
Betreff |
|||||||||
|
Bedarfsplanung für die öffentlichen Spielplätze in der Bundesstadt Bonn |
|||||||||
|
|
|||||||||
|
Finanzielle Auswirkungen |
Stellenplanmäßige Auswirkungen |
||||||||
|
Ja, sh. Begründung |
|
Nein |
|
Ja, sh. Begründung |
Nein |
||||
|
|
|||||||||
|
Verwaltungsinterne Abstimmung |
Datum |
||||||||
|
Federführung: Amt 51 |
08.02.2007 |
gez. Stein |
|||||||
|
Amt 23 |
13.02.2007 |
gez. Krämer |
|||||||
|
Amt 40 |
13.02.2007 |
gez. Zelmanski |
|||||||
|
Amt 61 |
16.02.2007 |
gez. Isselmann |
|||||||
|
Amt 66 |
12.02.2007 |
gez. Bergmann |
|||||||
|
SGB - Baumanagement |
13.02.2007 |
gez. Naujoks |
|||||||
|
SB 68 Stadtgrün |
14.02.2007 |
gez. Fuchs |
|||||||
|
Dez. I |
15.02.2007 |
gez. StD Hübner |
|||||||
|
Dez. II |
20.02.2007 |
gez. Prof. Dr. Sander |
|||||||
|
Dez. VI + Dez. III |
20.02.2007 |
gez. Dr. Kregel |
|||||||
|
Genehmigung/Freigabe durch OB / Amt 02 |
21.02.2007 |
gez. Dieckmann |
|||||||
|
* Zuständigkeiten |
1 = Beschluss |
2 = Empf. an Rat |
3 = Empf. an HA |
4 = Empf. an BV |
||
|
|
5 = Anreg. an Rat |
6 = Anreg. an HA |
7 = Anreg. an FachA |
8 = Anreg. an OB |
||
|
|
9 = Anhörung |
10 = Stellungnahme |
|
|
||
|
Sitzung |
Ergebnis |
|||||
|
Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie |
08.03.2007 |
Vertagt mit Maßgabe, siehe EB |
2 |
|||
|
Bezirksvertretung Bonn |
13.03.2007 |
1. Lesung (+ Protokollnotiz), sh. EB10 |
9 |
|||
|
Bezirksvertretung Bad Godesberg |
14.03.2007 |
vt. |
9 |
|||
|
Bezirksvertretung Beuel |
14.03.2007 |
1. Lesung |
9 |
|||
|
Bezirksvertretung Hardtberg |
15.05.2007 |
einstimmig, s. EB21 |
9 |
|||
|
Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie |
16.05.2007 |
Einstimmig mit Änderungen, sh. EB22 |
2 |
|||
|
Bezirksvertretung Bonn |
22.05.2007 |
E wie EB22 (gleichlautend mit JHA) |
9 |
|||
|
Bezirksvertretung Bad Godesberg |
23.05.2007 |
einstimmig wieEB22 Jugendhilfeausschuss |
9 |
|||
|
Bezirksvertretung Beuel |
23.05.2007 |
E, sh.EB |
9 |
|||
|
Hauptausschuss |
31.05.2007 |
Einstimmig wie JHA, sh. EB22 |
2 |
|||
|
Rat |
13.06.2007 |
Einstimmig wie EB22 |
1 |
|||
|
|
|
|
|
|||
|
|
|
|
|
|||
1. Der Bedarfsplanung für die öffentlichen Spielplätze in der Bundesstadt Bonn wird zugestimmt.
2. Die Verwaltung wird beauftragt, einen Maßnahmenkatalog zur Umsetzung auf der Grundlage der Planungsempfehlungen zu entwickeln und diesen mit einem Zeitplan, einer Prioritätenliste sowie mit einem Finanzierungsvorschlag zu versehen.
3. Der Beschluss über die Planung impliziert noch keine Zustimmung über die Bereitstellung der notwendigen Haushaltsmittel. Hierüber ist im Rahmen der jeweiligen Haushaltsplanberatungen zu entscheiden.
Ausgangslage
Die letzte Spielplatzbedarfsplanung für die Stadt Bonn stammt aus dem Jahr 1978.
Auf der Grundlage einer vom Hauptausschuss in seiner Sitzung vom 21.03.2006 nach Empfehlung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie einstimmig beschlossenen Rahmenplanung (Anlage 2 DS-Nr. 0610560ED2) hat die Verwaltung die vorgelegte Bedarfsplanung erstellt.
Die Stadt Bonn verfügt stadtweit über ein bedarfsgerechtes Angebot an öffentlichen Spielplätzen. Allerdings gibt es, bezogen auf die einzelnen statistischen Bezirke, die die Grundlage für die Betrachtung der Versorgung mit bedarfsgerechter öffentlicher Spielplatzfläche und entsprechender Ausstattung darstellen, Unterschiede in der Versorgung.
Vor dem Hintergrund, dass die letzte Spielplatzplanung fast 30 Jahre zurückliegt, war eine Bestandsaufnahme aller öffentlichen Spielplätze dringend erforderlich. Dabei wurden die demografische Struktur und die Bevölkerungsentwicklung in den statistischen Bezirken unter dem Gesichtspunkt der Bedarfsdeckung betrachtet.
Die nachfolgenden allgemeinen Erläuterungen beschreiben die Entwicklung der Spielplatzbedarfsplanung und enthalten eine „Lesehilfe“ für die Detailplanung auf der Ebene der Stadtbezirke und die darin enthaltenen Planungsempfehlungen.
Ferner wird auf die Umsetzung der Planung eingegangen, die allerdings erst nach entsprechender Beschlussfassung über die Gesamtplanung eingeleitet werden kann.
Die Verwaltung schlägt darin u.a. vor, einen Teil der Erlöse aus den Veräußerungen nicht mehr benötigter Flächen für die Spielplatznutzung, für die Ausstattung, Umgestaltung bzw. Neuanlage der verbleibenden Spielplätze zu verwenden.
Bedarfsplanung für die öffentlichen Spielplätze in der Bundesstadt Bonn
Zusammenfassung der wesentlichen Ergebnisse
Zur Erstellung des Spielplatzbedarfsplanes wurden insgesamt ca. 450 öffentliche Spielplätze, städtische Grundstücke, die zur Anlage eines Spielplatzes vorgehalten werden und private Spielplätze begangen und beschrieben.
Danach stehen zurzeit 322 öffentliche Spielplätze mit einer Fläche von insgesamt 393.902 m² zur Verfügung, dies sind durchschnittlich 1.223 m² pro Platz.
Für alle öffentlichen Spielplätze und die städtischen Grundstücke wurden erste Einschätzungen abgegeben. Dabei ist zu berücksichtigen, dass belastbare Einschätzungen sowohl zur Vermarktungsfähigkeit als auch zur Erlössituation erst nach detaillierten Untersuchungen durch die Verwaltung (Stadtentwicklung, Bauleitplanung, Liegenschaftsverwaltung) abgegeben und dem Rat zur Beschlussfassung vorgelegt werden können.
Ziel der Planung ist es, durch Umstrukturierungen, Ergänzungen und Umgestaltungen flächendeckend eine bedarfsgerechte und attraktive Spiellandschaft in der Stadt anzubieten. Die vorliegend Planung beschreibt die Ausgangslage für einen dynamischen Prozess, der eine kontinuierliche Beobachtung, einen Abgleich mit Bevölkerungs- und Wohnbaulandentwicklung sowie Fortschreibung zwingend erforderlich macht.
Werden alle Planungsempfehlungen zur Neuanlage, Auflösung und Umwidmung öffentlicher Spielplätze umgesetzt, stehen künftig 263 Plätze mit einer Gesamtfläche von 348.914 m² zur Verfügung. Dies entspricht einer Versorgungsquote von 8 m² pro Kind.
Damit verfügt jeder Spielplatz durchschnittlich über 1.327 m².
Für alle Grundstücke, die zur Versorgung mit öffentlichen Spielplätzen nicht mehr benötigt werden, werden Empfehlungen zur künftigen Verwendung abgegeben.
Zur Auflösung vorgeschlagen wurden überwiegend relativ kleine Spielplätze, die unattraktiv sind und nicht oder nur selten aufgesucht werden.
Bei diesen Empfehlungen ist berücksichtigt, dass in Gebieten mit dichter Bebauung auch für künftige städtebauliche Planungen unter Aspekten demografischer Entwicklungen Freiflächen in ausreichendem Maße bereitgehalten werden müssen.
In einer ergänzenden Übersicht werden zur Anlage von öffentlichen Spielplätzen vorgehaltene Flächen aufgelistet. Insgesamt handelt es sich hierbei um 21.942 m², von denen 5.110 m² als Spielplätze eingerichtet, 3.972 m² weiter vorgehalten und 2.618 m² umgewidmet werden sollen. 10.242 m² können veräußert werden.
Abweichend von der Rahmenplanung werden in der Ausstattungsbeschreibung der einzelnen Spielplätze keine Angaben zu den vorhandenen und erforderlichen Bänken gemacht. Hierzu wurden Gesamtlisten erstellt, die den Bestand und den Bedarf in einer Übersicht wiedergeben.
Im Ergebnis ist festzuhalten, dass ein zusätzlicher Bedarf von ca. 200 Bänken zu den vorhanden 700 Bänken besteht.
Ebenfalls abweichend von der Rahmenplanung sind die Schulhofspielplätze nicht in die Bewertung der Spielplatzsituation eingeflossen, da mit Einführung der OGS die schulische Nutzung ausgeweitet worden ist.
Die ausführlichen Erläuterungen ergeben sich aus Anlage 1.