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Externes Dokument |
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Betreff |
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Europaweite Ausschreibung der Neubebauung an der Kurfürstenallee mit einem hochwertigen Hotel |
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Sitzung |
Ergebnis |
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Bezirksvertretung Bad Godesberg |
16.04.2008 |
mehrheitlich gegen GRÜNE und BBB |
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Ergebnis der Anhörung in Ergänzung der Verwaltungsvorlage zu Ziffer 5: mehrheitlich gegen GRÜNE und BBB
Die Verwaltung wird beauftragt, die durch Hauptausschussbeschluss vom 17.01.2008 (DS-Nr.: 0713054NV4) vorgesehene europaweite Ausschreibung unter folgenden Bedingungen durchzuführen:
1 Der Grundstücksverkauf erfolgt durch öffentliche Ausschreibung (EU-weiter Teilnahmewettbewerb und Bieterverfahren) im Amtsblatt der Europäischen Union (ted.europa.eu) als „Vergabe einer Baukonzession“ in einem gestuften Verfahren:
1.1 In Stufe 1 wird ein Teilnahmewettbewerb (Bewerberauswahl-verfahren) vorgeschaltet (Prüfung der persönlichen Lage, wirtschaftliche und technische Leistungsfähigkeit der Interessenten).
1.2 Darauf aufbauend erfolgt in Stufe 2 ein Verhandlungs- und Bieterverfahren mit den Bewerbern, die die Vorauswahlkriterien erfüllen:
1.2.1 Die vorausgewählten Bewerber werden zur Abgabe eines indikativen Angebotes aufgefordert, d.h. binnen Frist konkrete Aussagen zum Nutzungskonzept, zur Konzeption des Bauvorhabens und zur Finanzierung darzustellen, sowie ein Kaufpreisangebot abzugeben (Bieterphase).
1.2.2 Bieter,
deren indikatives Angebot den formalen Anforderungen entspricht, werden – nach
vorheriger anonymisierter Information des Rates und seiner vorberatenden
Gremien zum bis dahin erzielten Stand und gleichzeitiger Bestimmung der Mitglieder
der die Zuschlagsempfehlung aussprechenden Jury - zum Verhandlungsgespräch
eingeladen und nach Abschluss der Verhandlungsphase zur Abgabe eines letzten
und verbindlichen Angebotes aufgefordert; danach erfolgt der Zuschlag durch
eine aus Vertretern der Fachverwaltungen und Politik besetzten Jury. Der
Zuschlag steht unter dem Vorbehalt der Zustimmung zum
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Abschluss des Kaufvertrages durch den Rat und seine vorberatenden Gremien.
2 Insgesamt steht eine Grundstücksfläche von ca. 14.950 m² zum Erwerb durch einen Bewerber zur Verfügung.
2.1 Hiervon entfällt eine Grundstücksteilfläche von ca. 7.000 m² auf die denkmalgerecht zu erhaltenden Gastronomiebetriebe Redoute und Redüttchen, die in ihrer Nutzung fortzuführen sind, wobei vorerst die bestehenden Betreiberverträge zu übernehmen sind.
2.2 Eine Grundstücksteilfläche von ca. 7.950 m² dient unter Beachtung des Denkmalschutzes zur Errichtung eines hochwertigen Hotels im europäischen 4- bis 5-Sterne-Standard mit dem Schwerpunkt „Wellnesshotel“ und begleitender Bauwerke (Schließung der Baulücke zwischen Haus 2+3 und Haus 5). Die vorhandenen Gebäude sollen geräumt übergeben werden, nicht denkmalgeschützte Gebäudeteile können vom Erwerber niedergelegt werden.
2.3 Die insgesamt auf der Erwerbsfläche darstellbaren Gebäude sollen eine Grundflächenzahl GRZ von 0,6 sowie eine Geschossflächenzahl GFZ von 1,6 nicht überschreiten. Neubauten sollen höhenmäßig die First- und Traufhöhe der historischen Substanz nicht überschreiten. Dabei hat sich das städtebauliche Konzept an der hochwertigen Lage und dem qualitätvollen Umfeld zu orientieren, insbesondere muss ein sensibel gestalteter Übergang zum öffentlichen Teil des Redoutenparkes – auch unter Wahrung der fußläufigen Erreichbarkeit von der Kurfürstenallee aus - gewährleistet sein. Der angrenzende öffentliche Raum an der Kurfürstenallee kann in gestalterische Vorschläge einbezogen werden, wenn der Bewerber bereit ist, die Umgestaltungen auf eigene Rechnung zu veranlassen.
3 Als Mindestkaufpreis ist für die Fläche gem. Ziffer 2.1 ein Betrag von 3.550.000 € und für die Fläche gem. Ziffer 2.2 von 5.100.000 € anzuhalten.
4 Dem Denkmalschutz ist im Detail wie folgt Rechnung zu tragen:
4.1 Kurfürstenallee 1 (Redoute), zusammen mit dem sog. „Redüttchen“ (ehemaliges Gärtnerhäuschen bzw. Remise), sowie zugehörigem Vorgarten mit schmiedeeiserner Zaunanlage und Toren, rückwärtigem Park in englischem Landschaftsstil erbaut, sind im Bestand unverändert zu erhalten. Notwendige Renovierungs- und Sanierungsarbeiten sind mit der Unteren Denkmalbehörde abzustimmen und für alle Arbeiten ist hierzu eine Erlaubnis nach § 9 DSchG NW zu beantragen.
4.2 Das
historische Gebäudeensemble Kurfürstenallee 2+3 ist in seiner äußeren
Gestalt, bestimmt durch die Fassaden zur Straßenseite und die beiden Giebel
rechts und links, zu erhalten. Im Zuge der Umnutzung bzw. der Umbaumaßnahmen
ist die ehemals vorhandene architektonische Eigenständigkeit der sechs
kurfürstlichen Logierhäuser unter denkmalfachlichen Gesichtspunkten wieder
stärker zu betonen. Aufgrund der in der Vergangenheit vorgenommenen baulichen
Änderungen und Ergänzungen
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(Baulückenschließung) beschränkt sich der Erhalt im Gebäudeinneren im
Wesentlichen auf die Geschossigkeit, den Erhalt der tragenden Wände (Mittel-
und Giebelwände) sowie den Erhalt zweier Treppenhäuser aus dem 19. Jahrhundert.
Es ist nicht auszuschließen, dass im Zusammenhang mit der geplanten Umnutzung
im Inneren der Gebäude neben der bereits bekannten künstlerischen Ausstattung
(eine teilweise erhaltene qualitätvolle Wandmalerei und Stuckdecken aus der
Zeit nach 1860) weitere erhaltenswerte Befunde an Wänden, Decken oder Böden
festgestellt werden. Über den Erhalt ist im Einzelnen eine Abstimmung mit der
Unteren Denkmalbehörde herbeizuführen und eine Erlaubnis nach § 9 DSchG NW zu
beantragen.
Ziff. 5 ergänzt:
Die Bewerber werden aufgefordert, darzulegen, wie sie die Wellness-Nutzung als Schwerpunkt des Hotelbetriebes darstellen wollen und ob sie eine Einbindung möglicherweise nutzbarer Thermalwasservorkommen beabsichtigen. Auch soll dargelegt werden, wie zur Stärkung des Gesundheitsstandortes Synergien zu im Umfeld angebotenen oder in Planung befindlichen Medizineinrichtungen (wie z.B. diskutiertes TCM-Zentrum auf dem Gelände der ehemaligen Chinesischen Botschaft und des Rigal’schen Schlosses) nutzbar gemacht werden können.
6 Eine Zuschlagsempfehlung der Jury aus Vertretern der Verwaltung und der Politik soll unter Beachtung folgender Wertungs- und Gewichtungskriterien sowie Bewertungskategorien erfolgen:
6.1 Auswahlkriterien
6.1.1 Kriterium Nutzungskonzeption Gewichtung 10 %
6.1.2 Kriterium Städtebau und Gestaltung Gewichtung 45 %
6.1.3 Kriterium Finanzierung und Realisierung Gewichtung 5 %
6.1.4 Kriterium Preisgebot Gewichtung 40 %
6.2 Bewertungskategorien zu 6.1.1 bis 6.1.3
hervorragend 6 Punkte
hoch 5 Punkte
überdurchschnittlich 4 Punkte
zufriedenstellend 3 Punkte
genügend 2 Punkte
deutlich verbesserungsbedürftig 1 Punkt
6.3 Bewertungskategorien zu 6.1.4
Preisgebot übersteigt Mindestgebot um 40 % 6 Punkte
Preisgebot übersteigt Mindestgebot um 30 % 5 Punkte
Preisgebot übersteigt Mindestgebot um 20 % 4 Punkte
Preisgebot übersteigt Mindestgebot um 10 % 3 Punkte
Preisgebot übersteigt Mindestgebot um 5 % 2 Punkte
Preisgebot entspricht Mindestgebot 1 Punkt
Es erfolgt keine Interpolation; Gebote unterhalb des Mindestkaufpreises scheiden aus dem Verfahren aus.
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Die jeweils erzielten Punkte fließen entsprechend der Gewichtung der Kriterien in das Gesamtpunktergebnis ein. Die Zuschlagsempfehlung erfolgt an den punktstärksten Bieter.
7 Die Verwaltung wird ermächtigt, für die Unterbringung der aus der Kurfürstenallee auszulagernden Verwaltungsdienststellen zeitnah vertragliche Bindungen (Anmietungsoption mit Optionsgebühr – maximal 20.000 € auf den 31.10.2008) für im Angebot befindliche Flächen in zentraler Godesberger Lage einzugehen, damit bei Abschluss des Vergabeverfahrens die in der Ausschreibung zugesagte Freiziehung der Verwaltungsgebäude gewährleistet werden kann. Die endgültige Anmietung ist gegebenenfalls im Zusammenhang mit der Information gem. 1.2.2 vorzubereiten und zur Entscheidung vorzulegen.
Die Ergänzung zu Ziff. 5 um die Einbeziehung des Geländes der ehemaligen Chinesischen Botschaft und des Rigal’schen Schlosses beantragt Bzv. Bruder – FDP -.