- 8 a -

Bundesstadt Bonn

TOP

1.4.2

Die Oberbürgermeisterin

BE

 

BezVst Bad Godesberg

Ergänzungsblatt

 

X

öffentlich

 

nicht öffentlich

 

Drucksachen-Nr.

 

 

 

0713054EB12

 

Externes Dokument

 

 

 

Betreff

Europaweite Ausschreibung der Neubebauung an der Kurfürstenallee mit einem hochwertigen Hotel

 

 

Gremium

Sitzung

Ergebnis

*

Bezirksvertretung Bad Godesberg

16.04.2008

mehrheitlich gegen GRÜNE und BBB

 

 

 

 

 

Ergebnis der Anhörung in Ergänzung der Verwaltungsvorlage zu Ziffer 5: mehrheitlich gegen GRÜNE und BBB

Die Verwaltung wird beauftragt, die durch Hauptausschussbeschluss vom 17.01.2008 (DS-Nr.: 0713054NV4) vorgesehene europaweite Ausschreibung unter folgenden Bedingungen durchzuführen:

1     Der Grundstücksverkauf erfolgt durch öffentliche Ausschreibung (EU-weiter Teilnahmewettbewerb und Bieterverfahren) im Amtsblatt der Europäischen Union (ted.europa.eu) als „Vergabe einer Baukonzession“ in einem gestuften Verfahren:

1.1   In Stufe 1 wird ein Teilnahmewettbewerb (Bewerberauswahl-verfahren) vorgeschaltet (Prüfung der persönlichen Lage, wirtschaftliche und technische Leistungsfähigkeit der Interessenten).

1.2   Darauf aufbauend erfolgt in Stufe 2 ein Verhandlungs- und Bieterverfahren mit den Bewerbern, die die Vorauswahlkriterien erfüllen:

1.2.1 Die vorausgewählten Bewerber werden zur Abgabe eines indikativen Angebotes aufgefordert, d.h. binnen Frist konkrete Aussagen zum Nutzungskonzept, zur Konzeption des Bauvorhabens und zur Finanzierung darzustellen, sowie ein Kaufpreisangebot abzugeben (Bieterphase).

1.2.2 Bieter, deren indikatives Angebot den formalen Anforderungen entspricht, werden – nach vorheriger anonymisierter Information des Rates und seiner vorberatenden Gremien zum bis dahin erzielten Stand und gleichzeitiger Bestimmung der Mitglieder der die Zuschlagsempfehlung aussprechenden Jury - zum Verhandlungsgespräch eingeladen und nach Abschluss der Verhandlungsphase zur Abgabe eines letzten und verbindlichen Angebotes aufgefordert; danach erfolgt der Zuschlag durch eine aus Vertretern der Fachverwaltungen und Politik besetzten Jury. Der Zuschlag steht unter dem Vorbehalt der Zustimmung zum
                       - 8 b -

Abschluss des Kaufvertrages durch den Rat und seine vorberatenden Gremien.

 

2     Insgesamt steht eine Grundstücksfläche von ca. 14.950 m² zum Erwerb durch einen Bewerber zur Verfügung.

2.1   Hiervon entfällt eine Grundstücksteilfläche von ca. 7.000 m² auf die denkmalgerecht zu erhaltenden Gastronomiebetriebe Redoute und Redüttchen, die in ihrer Nutzung fortzuführen sind, wobei vorerst die bestehenden Betreiberverträge zu übernehmen sind.

2.2   Eine Grundstücksteilfläche von ca. 7.950 m² dient unter Beachtung des Denkmalschutzes zur Errichtung eines hochwertigen Hotels im europäischen 4- bis 5-Sterne-Standard mit dem Schwerpunkt „Wellnesshotel“ und begleitender Bauwerke (Schließung der Baulücke zwischen Haus 2+3 und Haus 5). Die vorhandenen Gebäude sollen geräumt übergeben werden, nicht denkmalgeschützte Gebäudeteile können vom Erwerber niedergelegt werden.

2.3   Die insgesamt auf der Erwerbsfläche darstellbaren Gebäude sollen eine Grundflächenzahl GRZ von 0,6 sowie eine Geschossflächenzahl GFZ von 1,6 nicht überschreiten. Neubauten sollen höhenmäßig die First- und Traufhöhe der historischen Substanz nicht überschreiten. Dabei hat sich das städtebauliche Konzept an der hochwertigen Lage und dem qualitätvollen Umfeld zu orientieren, insbesondere muss ein sensibel gestalteter Übergang zum öffentlichen Teil des Redoutenparkes – auch unter Wahrung der fußläufigen Erreichbarkeit von der Kurfürstenallee aus - gewährleistet sein. Der angrenzende öffentliche Raum an der Kurfürstenallee kann in gestalterische Vorschläge einbezogen werden, wenn der Bewerber bereit ist, die Umgestaltungen auf eigene Rechnung zu veranlassen.

 

3    Als Mindestkaufpreis ist für die Fläche gem. Ziffer 2.1 ein Betrag von 3.550.000 € und für die Fläche gem. Ziffer 2.2 von 5.100.000 € anzuhalten.

 

4    Dem Denkmalschutz ist im Detail wie folgt Rechnung zu tragen:

4.1         Kurfürstenallee 1 (Redoute), zusammen mit dem sog. „Redüttchen“ (ehemaliges Gärtnerhäuschen bzw. Remise), sowie zugehörigem Vorgarten mit schmiedeeiserner Zaunanlage und Toren, rückwärtigem Park in englischem Landschaftsstil erbaut, sind im Bestand unverändert zu erhalten. Notwendige Renovierungs- und Sanierungsarbeiten sind mit der Unteren Denkmalbehörde abzustimmen und für alle Arbeiten ist hierzu eine Erlaubnis nach § 9 DSchG NW zu beantragen.

4.2   Das historische Gebäudeensemble Kurfürstenallee 2+3 ist in seiner äußeren Gestalt, bestimmt durch die Fassaden zur Straßenseite und die beiden Giebel rechts und links, zu erhalten. Im Zuge der Umnutzung bzw. der Umbaumaßnahmen ist die ehemals vorhandene architektonische Eigenständigkeit der sechs kurfürstlichen Logierhäuser unter denkmalfachlichen Gesichtspunkten wieder stärker zu betonen. Aufgrund der in der Vergangenheit vorgenommenen baulichen Änderungen und Ergänzungen
                        - 8 c -


(Baulückenschließung) beschränkt sich der Erhalt im Gebäudeinneren im Wesentlichen auf die Geschossigkeit, den Erhalt der tragenden Wände (Mittel- und Giebelwände) sowie den Erhalt zweier Treppenhäuser aus dem 19. Jahrhundert. Es ist nicht auszuschließen, dass im Zusammenhang mit der geplanten Umnutzung im Inneren der Gebäude neben der bereits bekannten künstlerischen Ausstattung (eine teilweise erhaltene qualitätvolle Wandmalerei und Stuckdecken aus der Zeit nach 1860) weitere erhaltenswerte Befunde an Wänden, Decken oder Böden festgestellt werden. Über den Erhalt ist im Einzelnen eine Abstimmung mit der Unteren Denkmalbehörde herbeizuführen und eine Erlaubnis nach § 9 DSchG NW zu beantragen.

 

Ziff. 5 ergänzt:

Die Bewerber werden aufgefordert, darzulegen, wie sie die Wellness-Nutzung als Schwerpunkt des Hotelbetriebes darstellen wollen und ob sie eine Einbindung möglicherweise nutzbarer Thermalwasservorkommen beabsichtigen. Auch soll dargelegt werden, wie zur Stärkung des Gesundheitsstandortes Synergien zu im Umfeld angebotenen oder in Planung befindlichen Medizineinrichtungen (wie z.B. diskutiertes TCM-Zentrum auf dem Gelände der ehemaligen Chinesischen Botschaft und des Rigal’schen Schlosses) nutzbar gemacht werden können.

 

 

6     Eine Zuschlagsempfehlung der Jury aus Vertretern der Verwaltung und der Politik soll unter Beachtung folgender Wertungs- und Gewichtungskriterien sowie Bewertungskategorien erfolgen:

6.1   Auswahlkriterien

6.1.1 Kriterium Nutzungskonzeption                  Gewichtung 10 %

6.1.2 Kriterium Städtebau und Gestaltung       Gewichtung 45 %

6.1.3 Kriterium Finanzierung und Realisierung  Gewichtung  5 %

6.1.4 Kriterium Preisgebot                     Gewichtung 40 %

 

6.2   Bewertungskategorien zu 6.1.1 bis 6.1.3

      hervorragend                             6 Punkte

      hoch                                     5 Punkte

      überdurchschnittlich                     4 Punkte

      zufriedenstellend                        3 Punkte

      genügend                                 2 Punkte

      deutlich verbesserungsbedürftig          1 Punkt

6.3   Bewertungskategorien zu 6.1.4

Preisgebot übersteigt Mindestgebot um 40 %    6 Punkte

Preisgebot übersteigt Mindestgebot um 30 %    5 Punkte

Preisgebot übersteigt Mindestgebot um 20 %    4 Punkte

Preisgebot übersteigt Mindestgebot um 10 %    3 Punkte

      Preisgebot übersteigt Mindestgebot um  5 %    2 Punkte

      Preisgebot entspricht Mindestgebot       1 Punkt

      Es erfolgt keine Interpolation; Gebote unterhalb des Mindestkaufpreises scheiden aus dem Verfahren aus.

 

- 8 d -

 

      Die jeweils erzielten Punkte fließen entsprechend der Gewichtung der Kriterien in das Gesamtpunktergebnis ein. Die Zuschlagsempfehlung erfolgt an den punktstärksten Bieter.

    

7     Die Verwaltung wird ermächtigt, für die Unterbringung der aus der Kurfürstenallee auszulagernden Verwaltungsdienststellen zeitnah vertragliche Bindungen (Anmietungsoption mit Optionsgebühr – maximal 20.000 € auf den 31.10.2008) für im Angebot befindliche Flächen in zentraler Godesberger Lage einzugehen, damit bei Abschluss des Vergabeverfahrens die in der Ausschreibung zugesagte Freiziehung der Verwaltungsgebäude gewährleistet werden kann. Die endgültige Anmietung ist gegebenenfalls im Zusammenhang mit der Information gem. 1.2.2 vorzubereiten und zur Entscheidung vorzulegen.

 

- - -

 

Die Ergänzung zu Ziff. 5 um die Einbeziehung des Geländes der ehemaligen Chinesischen Botschaft und des Rigal’schen Schlosses beantragt Bzv. Bruder – FDP -.