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Bundesstadt
Bonn
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TOP
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Die Oberbürgermeisterin
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BE
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StBR
Wingenfeld / Herr Seelbach
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Dez. VI
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Mitteilungsvorlage
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X
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öffentlich
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nicht
öffentlich
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Drucksachennummer
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0813233
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Externes
Dokument
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- 2 Abbildungen
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Betreff
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Flughafen
Köln/Bonn - Verbesserung des Landeanflugs
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Finanzielle Auswirkungen
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Stellenplanmäßige Auswirkungen
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Ja, sh.
Begründung
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X
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Nein
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Ja, sh.
Begründung
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X
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Nein
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Verwaltungsinterne Abstimmung nicht erforderlich
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Datum
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Unterschrift
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Federführung:
Dez. VI
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11.12.2008
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gez. Wingenfeld
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Genehmigung/Freigabe
durch OB / Amt 02
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18.12.2008
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i.A. gez. Braun
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Beratungsfolge
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Sitzung
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Ergebnis
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Ausschuss für Umwelt und Verbraucherschutz
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13.01.2009
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Kenntnisnahme
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Ausschuss für Planung, Verkehr und Denkmalschutz
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15.01.2009
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Kg
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Bezirksvertretung Bonn
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20.01.2009
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K
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Bezirksvertretung Bad Godesberg
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21.01.2009
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Kenntnisnahme
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Bezirksvertretung Hardtberg
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27.01.2009
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Kenntnisnahme
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Bezirksvertretung Beuel
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28.01.2009
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Kg
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Inhalt der Mitteilung
Die
Fluglärmkommission am Flughafen Köln/Bonn befasste sich im vergangenen Jahr
intensiv mit der Frage, wie der Landeanflug lärmärmer gestaltet werden kann.
Die städtischen Vertreter in der Fluglärmkommission hatten sich dort wie auch
unmittelbar bei der Deutschen Flugsicherung (DFS) in den vergangenen Jahren
kontinuierlich für Verbesserungen in diesem Bereich eingesetzt. Im April 2007
wurden die Verwaltung sowie Vertreter der Bonner Rats- und Bezirksfraktionen
mit diesem Thema auch bei der DFS-Zentrale in Frankfurt-Langen vorstellig.
Im Juni 2008 startete die DFS
schließlich im Probebetrieb ein sogenanntes CDA-Anflugverfahren (Continous
Descent Approach) im Nachtflug, bei dem die Flugzeuge aus
größerer Höhe in kontinuierlichem Sinkflug zum Flughafen geführt werden. Der
Probebetrieb – begleitet von mobilen Kontrollmessungen des Flughafens, unter
anderem auch in Königswinter-Ittenbach – sollte Aufschluss über die verfahrenstechnische
und sicherheitsrelevante Abwicklung auf Seiten der DFS, über flugtechnische
Machbarkeit und natürlich über die Auswirkungen auf die Lärmimmissionen im
überflogenen Gebiet geben.
Der Probebetrieb verlief nach
Aussage von DFS und Flughafen so erfolgreich, dass die Anwendung des
Verfahrens als Probebetrieb aufrecht erhalten wurde.
Verfahrensvorgaben:
- Der Sinkflug unter die
Flugfläche von 7000 ft wird in einer Entfernung von ca. 25 nautischen
Meilen (1nm = 1,68 Km) eingeleitet und in einem kontinuierlichen Sinkflug
bis zum Endanflugsegment (bei 10nm von der Landeschwelle – dort gilt die
festgeschriebene Sinkrate von 3°) beibehalten. Dabei soll der Einsatz von
Störklappen (speadbrakes) vermieden und das Fahrwerk möglichst spät
ausgefahren werden. Auf diese Weise soll im Segment vor dem Endanflug zusätzlich
zum steileren Anflugprofil die besonders lärmrelevante aerodynamische
Geräuschentwicklung auf ein Mindestmaß reduziert werden.
- CDA-Regelbetrieb: 22–6 Uhr;
- Radarführung bei hohem Flugaufkommen;
- bei geringerem Flugaufkommen
Freigabe zur Navigation mit Bordsystem über festgelegte
Transition-Routen.
Für das Stadtgebiet Bonns, 30–40
Anflug-Kilometer (ca. 18–24 nm) vom Flughafen Köln/Bonn entfernt, bedeutet die
Einführung des CDA-Anflugverfahrens Folgendes:
- Die DFS und der Flughafen
beschreiben die deutlichsten Lärmreduktionseffekte aufgrund der
deutlich größeren Überflughöhen mit 3–6 dB(A) für einen Entfernungsbereich
von 10–25 nm; also profitiert gerade das Bonner Stadtgebiet vom
CDA-Verfahren (vgl. Abb.1).
- Flugrouten: Bei hohem
Flugaufkommen werden die Flugzeuge in üblicher Weise von der DFS in einem
breit gefächerten Einflugkorridor über Bonner Stadtgebiet per Radar
geführt, allerdings nachts in größerer Höhe als bislang üblich.
Bei geringerem Flugaufkommen wird seitens der DFS die Freigabe zur
Befliegung der festgelegten neuen Transition-Route per Bordnavigation
erteilt. Die Transition-Route wird vom Tag der Veröffentlichung am
12.02.2009 nicht mehr wie bislang rheinparallel über dem linksrheinischen
Bonner Stadtgebiet, sondern im Südwesten und Süden um das Stadtgebiet
Bonns herum geführt (vgl. Abb.2). Auch für diese Art der Navigation gelten
nachts die Prinzipien des CDA-Verfahrens.
- Fazit: Bei geringem
Flugaufkommen wird das Bonner Stadtgebiet südwestlich/südlich umflogen.
Bei hohem Flugaufkommen wird das Stadtgebiet zwar in der bisherigen
Streubreite, aber in deutlich größerer Höhe überflogen. Dies bedeutet
insgesamt weniger Flugbewegungen über dem Stadtgebiet und eine
Lärmreduktion beim einzelnen Überflug während der Nacht von 3-6 dB(A).
Die
Fluglärmkommission hat sich am 04.11.2008 einstimmig dafür ausgesprochen, das
CDA-Verfahren dauerhaft einzuführen und dieses zusammen mit den neuen
Transition-Routen im Februar 2009 als Standardverfahren bindend einzuführen.