Bundesstadt Bonn

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Die Oberbürgermeisterin

BE

StBR Wingenfeld / Herr Seelbach

Dez. VI

Mitteilungsvorlage

 

X

öffentlich

 

nicht öffentlich

 

Drucksachennummer

 

 

 

0813233

 

Externes Dokument

 

- 2 Abbildungen

 

Betreff

Flughafen Köln/Bonn - Verbesserung des Landeanflugs

 

Finanzielle Auswirkungen

Stellenplanmäßige Auswirkungen

 

Ja, sh. Begründung

X

Nein

 

Ja, sh. Begründung

X

Nein

 

Verwaltungsinterne Abstimmung nicht erforderlich

Datum

Unterschrift

Federführung: Dez. VI

11.12.2008

gez. Wingenfeld

Genehmigung/Freigabe durch OB / Amt 02

18.12.2008

i.A. gez. Braun

 

Beratungsfolge

Sitzung

Ergebnis

 

Ausschuss für Umwelt und Verbraucherschutz

13.01.2009

Kenntnisnahme

 

Ausschuss für Planung, Verkehr und Denkmalschutz

15.01.2009

Kg

 

Bezirksvertretung Bonn

20.01.2009

K

 

Bezirksvertretung Bad Godesberg

21.01.2009

Kenntnisnahme

 

Bezirksvertretung Hardtberg

27.01.2009

Kenntnisnahme

 

Bezirksvertretung Beuel

28.01.2009

Kg

 

 

 

 

 

Inhalt der Mitteilung

Die Fluglärmkommission am Flughafen Köln/Bonn befasste sich im ver­gangenen Jahr intensiv mit der Frage, wie der Landeanflug lärmärmer gestaltet werden kann. Die städtischen Vertreter in der Fluglärm­kommission hatten sich dort wie auch unmittelbar bei der Deutschen Flugsicherung (DFS) in den vergangenen Jahren kontinuierlich für Verbesserungen in diesem Bereich eingesetzt. Im April 2007 wurden die Verwaltung sowie Vertreter der Bonner Rats- und Bezirksfraktionen mit diesem Thema auch bei der DFS-Zentrale in Frankfurt-Langen vorstellig.

 

Im Juni 2008 startete die DFS schließlich im Probebetrieb ein so­genanntes CDA-Anflugverfahren (Continous Descent Approach) im Nacht­flug, bei dem die Flugzeuge aus größerer Höhe in kontinuierlichem Sinkflug zum Flughafen geführt werden. Der Probebetrieb – begleitet von mobilen Kontrollmessungen des Flughafens, unter anderem auch in Königswinter-Ittenbach – sollte Aufschluss über die verfahrens­tech­nische und sicherheitsrelevante Abwicklung auf Seiten der DFS, über flugtechnische Machbarkeit und natürlich über die Auswirkungen auf die Lärmimmissionen im überflogenen Gebiet geben.

Der Probebetrieb verlief nach Aussage von DFS und Flughafen so erfolg­reich, dass die Anwendung des Verfahrens als Probebetrieb aufrecht erhalten wurde.

 

Verfahrensvorgaben:

 

Für das Stadtgebiet Bonns, 30–40 Anflug-Kilometer (ca. 18–24 nm) vom Flughafen Köln/Bonn entfernt, bedeutet die Einführung des CDA-Anflug­verfahrens Folgendes:

 

Die Fluglärmkommission hat sich am 04.11.2008 einstimmig dafür ausgesprochen, das CDA-Verfahren dauerhaft einzuführen und dieses zusammen mit den neuen Transition-Routen im Februar 2009 als Standardverfahren bindend einzuführen.